Schülerbeförderung
Im SchulG Sachsen-Anhalt
Lesen Sie dazu im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2013, § 71 Schülerbeförderung.
Verlust des Schülerfahrausweises
Ein Merkblatt zum Verlust des Schülerfahrausweises finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Salzlandkreises, Abschnitt Formulare, Fachdienst 41.
Den Verlust des Schülerfahrausweises meldet der Schüler / die Schülerin im Schulsekretariat und erhält dort einen Fahrtberechtigungsschein mit der Gültigkeit von zehn hintereinanderfolgenden Tagen.
Während dieser Zeit ist auf Antrag des Erziehungsberechtigungen oder des Schülers bei der Kreisverkehrsgesellschaft Bernburg KVG mbH ein neuer Schülerfahrausweis zu erwerben.
Der neu ausgestellte Schülerfahrausweis wird im Austausch gegen den Fahrtberechtigungsschein und gegen eine Gebühr erworben.
Kreisverkehrsgesellschaft KVG mbH
Altenburger Chaussee 1
06406 Bernburg
Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Telefon: 03471 3569-0